Erwachsene
Volljährigkeit
Die Volljährigkeit bringt viel Schönes mit sich, jedoch dürfen die alltäglichen Rechte und Pflichten, welche die Volljährigkeit mit sich bringt nicht vergessen gehen.
Wenn eine Person volljährig wird, lassen wir dieser Person einen Fragebogen zukommen. Dieser ist ausgefüllt mit einer Kopie der Krankenkassenkarte dem Einwohneramt Weiach zu retournieren, damit Ihre Daten im Einwohnerregister auf den neusten Stand aktualisiert werden können.
Stimmrecht
Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Weiach.
Erwachsenenschutz
Die KESB Bezirk Dielsdorf ist zuständig für die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in den 22 Gemeinden des Bezirks Dielsdorf. Die Vormundschaftsbehörden der Bezirksgemeinden wurden somit durch die KESB Dielsdorf abgelöst.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf
Honeywell-Platz 1
Postfach 9
8157 Dielsdorf
Tel. 044 855 22 33
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