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Abstimmungen & Wahlen

Urnenstandort

Gemeindehaus Weiach, Stadlerstrasse 7, 8187 Weiach

Urnen Öffnungszeiten

Sonntag: 9.00 bis 10.00 Uhr

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Erneuerungswahlen 2026-2030

Weitere Informationen zu den Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026 - 2030 finden Sie unter: Erneuerungswahlen 2026 bis 2030 – Gemeinde Weiach.

Nächste Abstimmung

Archiv

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Brieflich Abstimmen

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Legen Sie den Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
  • Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
  • Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  • Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nich bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Beachten Sie diese Vorschriften! Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
  • Nehmen sie den Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
  • Beachten Sie die Rubrik Urnenstandorte und Öffnungszeiten

Stimmabgabe durch Stellvertretung

Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.
  • Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
  • Beachten sie diese Vorschriften! Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein.

Stimm- und Wahlrecht Auslandschweizer

Seit Herbst 2014 führt die Stadt Zürich im Auftrag des Kantons das zentrale Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Zürich.

Wahlbüro

Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsidenten als Vorsitzenden und den durch die Urne gewählten Mitglieder sowie dem Gemeindeschreiber als Sekretär.

  • Arnold Stefan (Präsident)
  • Thomas Diethelm (Sekretär)
  • Baumgartner Anita (Mitglied)
  • Gentsch Esther (Mitglied)
  • Junker Felix (Mitglied)
  • Odermatt Paul (Mitglied)
  • Willi Andreas (Mitglied)
  • Ziörjen Elsbeth (Mitglied)

Der Gemeinderat setzt die Zahl der Wahlbüromitglieder fest. Die Aufgaben des Wahlbüros regelt das kantonale Recht.