Einbürgerung - ordentliches Verfahren
Ausländische Personen können sich einbürgern lassen. Mit der Einbürgerung bekommen sie das Schweizer Bürgerrecht.
Weitere Informationen zum Gesetz über die Einbürgerung sowie für das Verfahren benötigten Unterlagen finden Sie auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich und der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM «FAQ – Schweizer Bürgerrecht».
Das Gesuch können Sie direkt online auf der Website des Gemeindeamts einreichen.