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Friedhof

Der Friedhof Weiach befindet sich direkt neben der reformierten Kirche Weiach und dient zur Beisetzung verstorbener Einwohnenden der Gemeinde Weiach. Bestattungen von Personen, die zum Zeitpunkt des Todes nicht in diesen Gemeinden wohnhaft waren, sind in der Regel nur mit Genehmigung durch den Friedhofvorstand möglich. Es bestehen folgende Grabarten:

  • D. Reihengräber für Erdbestattungen
  • E. Reihengräber für die Beisetzung von Urnen
  • F. Wiesengräber für die Beisetzung von Urnen
  • G. Gemeinschaftsgrab für die Beisetzung von Asche und Aschenurne

Grabmäler

Das Grabmal ist ein Gedächtniszeichen, welches die Erinnerung an die Verstorbenen wachhält. Für das Aufstellen von Grabmälern und die Einfassung von Gräbern ist vor Ausführungsbeginn eine Bewilligung bei der Abteilung Bestattungswesen einzuholen.

Informationen zu den Grabmälern:

  • Vorübergehende Kennzeichnung mit Grabkreuz
  • Errichtung und Platzierung Grabmal erst nach Bewilligung
  • frühstens 1 Jahr nach Erdbestattung / drei Monate nach Urnenbeisetzung
  • Vorschriften zu Gestaltung, Werkstoffen, Massen und Beschriftung in Friedhof- und Bestattungsverordnung
  • einheitliche Beschriftung Gemeinschaftsgrab durch Gemeinde

Grabräumung

Die Grabruhe beträgt 20 Jahre nach der ersten Beisetzung. Nach Ablauf der Grabruhe besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Umbettung.

  • Reihenweise Räumung der Gräber
  • Bekanntgabe Aufhebung im amtlichen Publikationsorgan
  • Benachrichtigung Angehörige (sofern Adresse bekannt)
  • Gelegenheit für Angehörige zur Abholung Grabsteine und Grabschmuck
  • Gemeinde sorgt für fachgerechte Entsorgung, wenn nicht abgeholt
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