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Zinsen im Steuerwesen

Ausgleichs- / Vergütungs- und Verzugszinsen ab dem 1. Januar 2026

Der Regierungsrat hat die Zinssätze ab dem 1. Januar 2026 wie folgt festgesetzt:

  • 0.75% Vergütungszins
    Zins zugunsten der Steuerpflichtigen. Wenn Sie die Steuern vor dem 30. September des entsprechenden Steuerjahres bezahlen, werden diese zu Ihren Gunsten verzinst. Dasselbe gilt für Rückzahlungen bei zu viel bezahlten Steuern.
  • 0.75% Ausgleichszins
    Zinsen zulasten der Steuerpflichtigen. Wenn Sie die Steuern nach dem 30. September bezahlen, werden diese zwischen dem 30. September und der definitiven Steuerrechnung zu Ihren Lasten verzinst.
  • 0.75% Zinsen auf Nachsteuern
  • 4.5% Verzugszinsen (für periodische und nicht periodische Steuern)
    Verzugszinsen werden für nicht bezahlte, definitive Steuerrechnungen berechnet (ab dem 1. Tag nach Ablauf der 30 Tägigen Zahlungsfrist).
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