Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelkontrolle stellt sicher, dass die Hygienevorschriften, der Schutz vor Täuschung und andere Vorschriften des Lebensmittelgesetzes in den Lebensmittelbetrieben der Gemeinde eingehalten werden. Sie erfolgt unangemeldet durch das Lebensmittelinspektorat. In der Regel werden die Betriebe einmal oder bei Bedarf auch mehrmals jährlich kontrolliert. Zudem werden stichprobenweise verschiedenste Lebensmittel entnommen und durch das Kantonale Labor Zürich untersucht.
Fachlich ist die Gemeinde Weiach der Lebensmittelkontrolle des Kantons Zürich angeschlossen, welche nach der Norm ISO 17020 zertifiziert ist.
Die wichtigsten Informationen zum Thema stellt der Kanton Zürich auf seiner Seite Lebensmittel | Kanton Zürich zur Verfügung.
Kontakt
Kantonales Labor Zürich
Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Weiterführende Links
- Eidgenössisches Recht: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
- Eidgenössisches Recht: Hygieneverordnung
- Eidgenössisches Recht: Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel
- Bundesamt für Gesundheit
- Kantonales Labor Zürich
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen