Polizeistundenverlängerung
Aufschiebung der Polizeistunde / Verlängerung Schliessungszeiten (einmalige Anlässe)
Schliessungsstunde (Art. 59 Polizeiverordnung)
Gastwirtschaften sind von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Die Gäste haben bis 00.30 Uhr das Lokal zu verlassen. Ausnahmen für den Aufhub bzw. die Aufhebung der Schliessungsstunde können von der Gemeindebehörde bewilligt werden, sofern die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden .
Planen Sie einen Anlass, welcher länger als 24 Uhr dauern wird?
Soll Ihr Fest länger dauern als bis Mitternacht und ist die Feier öffentlich zugänglich oder findet in einem Restaurant statt, dann benötigen Sie eine Polizeistundenverlängerung. Diese können Sie mit dem Gesuchsformular "Gesuch Polizeistundenverlängerung" bei der Gemeindeverwaltung beantragen.
Nach Eingang Ihres Gesuches wird Ihnen eine schriftliche Polizeistundenverlängerung inkl. Rechnung zugestellt.
Wichtig: Die Lärmvorschriften sind zwingend auch bei einer Polizeistundenverlängerung einzuhalten!
Gebühr: Die Kosten für eine einmalige Verlängerung bis 02.00 / 04.00 Uhr belaufen sich auf Fr. 50.00 (für örtliche Vereine und Parteien: CHF 25.00).