Bauvorgehen
Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).
Baugesuchsunterlagen
Baugesuchsformulare: https://baugesuche.zh.ch/internet/baudirektion/baku/de/formulare-merkblaetter/kommunale-baugesuchsformulare.html
Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV)
- Bausgesuchsformulare (4-Fach)
- Aktueller Katasterplan mit eingetragenen Baulinien und eingezeichnetem Bauvorhaben
- Aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Niederglatt)
- Projektpläne wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte (4-Fach)
In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV).
Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).
Das Formular Brandschutznachweis und das QS Meldeformular müssen mit der Baueingabe inkl. einem einfachem Brandschutzplan, gilt für Neubauten sowie An- und Umbauten. Ausgenommen Einfamilienhäuser, Nebenbauten und Bauten mit geringen Abmessungen, eingereicht werden.
Brandschutznachweis [pdf, 1.2 MB]
Meldeformular QS-Brandschutz [pdf, 65 KB]
Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV).
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind anschliessend dem Bauamt Weiach einreichen.
Das Formular Übereinstimmungserklärung muss bei Bezugsfreigabe vorliegen! Es muss entweder mit der Anmeldung zur Abnahme eingereicht oder vor Ort abgegeben werden.
Übereinstimmungserklärung [pdf, 57 KB]
Es werden keine telefonischen Auskünfte über geplante Vorhaben erteilt. Bitte reichen Sie für die Erstabklärung eines Bauvorhabens einen Plan mit Beschreib des Projekts und allenfalls eine Katasterkopie ein.