Heimatausweis
Neuausstellung eines Heimatausweises:
Wer sich vorübergehend in einer anderen Gemeinde aufhält, hat dort einen Heimatausweis zu hinterlegen. Der Heimatausweis wird durch die Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde für ein Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden. Sie können den Heimatausweis unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über den Onlineschalter beziehen.
Verlängerung eines Heimatausweises:
Kommen Sie mit dem Heimatausweis persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbei.
Gebühren Neuausstellung: Fr. 30.00
Gebühren Verlängerung: Fr. 30.00