Fristverlängerung Einreichung Steuererklärung
Der ordentliche Abgabetermin für die Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen ist grundsätzlich der 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung bis zu diesem Termin auszufüllen? Dann beantragen Sie vor Ablauf der Abgabefrist online eine Fristerstrechung (eFristverlängerung)
