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Drittmeldepflicht

1. Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) melden der Gemeinde gemäss §8 MERG den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte).

Die Meldung umfasst folgende Angaben:

  • Name und Adresse der oder des Dritten
  • Gebäudeadresse und amtliche Wohnungsnummer
  • Beginn oder Ende des Nutzungsrechts
  • Name, Vorname und Staatsangehörigkeit der Nutzungsberechtigten
  • Geburtsdatum und Zuzugsort der Nutzungsberechtigten, sofern diese Angaben der oder dem Dritten bekannt sind

2. Die Meldepflicht nach Abs. 1 besteht nur bezüglich Nutzungs­berechtigten, die nach § 3 MERG persönlich meldepflichtig sind.

3. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, den Dritten Name, Vorname und Staatsangehörigkeit bekannt zu geben.

Auf folgender Seite können Sie die Meldung vornehmen: www.drittmeldung.ch

Gebühren Drittmeldepflicht: Keine