Drittmeldepflicht
1. Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) melden der Gemeinde gemäss §8 MERG den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte).
Die Meldung umfasst folgende Angaben:
- Name und Adresse der oder des Dritten
- Gebäudeadresse und amtliche Wohnungsnummer
- Beginn oder Ende des Nutzungsrechts
- Name, Vorname und Staatsangehörigkeit der Nutzungsberechtigten
- Geburtsdatum und Zuzugsort der Nutzungsberechtigten, sofern diese Angaben der oder dem Dritten bekannt sind
2. Die Meldepflicht nach Abs. 1 besteht nur bezüglich Nutzungsberechtigten, die nach § 3 MERG persönlich meldepflichtig sind.
3. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, den Dritten Name, Vorname und Staatsangehörigkeit bekannt zu geben.
Auf folgender Seite können Sie die Meldung vornehmen: www.drittmeldung.ch
Gebühren Drittmeldepflicht: Keine