Identitätskarte
Identitätskartenantrag
Für den Antrag einer Identitätskarte muss jede Person persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung.
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ihre alte Identitätskarte
- oder wenn bisher keine Identitätskarte ausgestellt worden ist ein anderer amtlicher Ausweis (Pass, Führerausweis etc.)
- aktuelles Passfoto
- Verlustanzeige der verlorenen bzw. gestohlenen Identitätskarte (Anzeige muss bei einer Kantons- oder Stadtpolizei erstattet werden)
Bitte beantragen Sie Ihre Ausweise rechtzeitig. Die Ausfertigung und Zustellung dauert ca. 10 Arbeitstage.
Kombi-Antrag ID und Pass
https://www.zh.ch/de/mobilitaet/pass-identitaetskarte.html#-1542580331
Pass und Identitätskarte können gemeinsam beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Vorgängig ist zwingend über www.schweizerpass.ch oder telefonisch (Tel. 043 259 73 73) ein Termin zu vereinbaren. Jeder Antragsteller muss persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Es sind die gleichen Dokumente, wie bei der Antragsstellung eines Passes vorzuweisen.
Bitte beantragen Sie Ihre Ausweise rechtzeitig. Die Ausfertigung und Zustellung dauert ca. 10 Arbeitstage.
Gültigkeit und Gebühren
| Karte | Gültigkeit | CHF |
|---|---|---|
| Indentitätskarte Kinder 0-18 Jahre | 5 Jahre | 35.00 |
| Indentitätskarte Erwachsene | 10 Jahre | 70.00 |
| Kombi Kinder 0 – 18 Jahre | 5 Jahre | 68.00 |
| Kombi Erwachsene | 10 Jahre | 148.00 |
Fotoqualität
Die Fotos müssen den neusten Qualitätsanforderungen des Bundesamtes für Polizei entsprechen. Die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrolle sind befugt, Fotos die den Qualitätsanforderungen nicht entsprechen zurückzuweisen.