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Handlungsfähigkeitszeugnis

Dieses Zeugnis bestätigt, dass die betroffene Person volljährig (mündig) und nicht bevormundet (urteilsfähig) ist. Es wird durch die Einwohnerkontrolle in Zusammenarbeit mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf ausgestellt. Sie können das Formular persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abholen oder über den Onlineschalter bestellen.

Notwendig für

  • Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
  • Geschäftseröffnungen
  • Auslandgeschäfte usw.

Gebühren: Fr. 30.00