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Grundstückgewinnsteuer

Beim Verkauf einer Liegenschaft wird ein allfälliger Gewinn besteuert. Die Grundstückgewinnsteuer wird durch die Gemeinde erhoben, in der das Grundstück liegt. Sie finden die wichtigsten Informationen zum Thema auf der Seite des Kantons Zürich: Grundstückgewinnsteuer | Kanton Zürich

Grundstückgewinnsteuererklärung

Die Grundstückgewinnsteuererklärung ist unter folgendem Link abrufbar: Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer

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