Adress- und Personenauskünfte
Die Einwohnerkontrolle erteilt gegen eine Gebühr schriftliche Einzelauskünfte über Adressen oder Personalien an Privatpersonen oder privatrechtliche Institutionen. Öffentlichen Amtsstellen (Bund, Kanton und Gemeinden) werden die Adressauskünfte telefonisch erteilt. Hierfür werden keine Gebühren erhoben.
Die einfache Adressauskunft beinhaltet Name, Vorname, Adresse sowie das Datum vom Zu- und allfälligem Wegzug und wird Ihnen per Post gemeinsam mit der Rechnung für die Gebühren zugestellt. Bei erweiterten Auskünften über Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- und Wegzugsort ist zusätzlich ein Interessennachweis (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein) erforderlich.Adress- und Datensperre
Mit einer Datensperre können Sie die Bekanntgabe Ihrer Personendaten an Private sperren lassen.
Die Datensperre gilt nicht gegenüber eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Amtsstellen, Gerichten und Polizeibehörden. Diesen öffentlichen Organen dürfen Personendaten bekannt gegeben werden, wenn dafür gesetzliche Grundlagen bestehen und sie zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendig sind.
Gestützt auf § 22 Abs. 2 des Informations- und Datenschutzgesetzes werden Adressen und Daten trotz Adress- und Datensperre auch an private Personen und Institutionen bekannt gegeben, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert.
Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen bei den Einwohnerdiensten beantragt werden.
Gebühren einfache Adressauskunft: Fr. 10.00
Gebühren erweiterte Adressauskunft: Fr. 20.00
Gebühren Adress- und Datensperre: Keine