Abmeldung
Einwohnerinnen und Einwohner sind verpflichtet sich innert 14 Tagen in der Gemeinde an- bzw. abzumelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder per e-Umzug erfolgen (nur bei Wegzug innerhalb der Schweiz): Onlinedienst eUmzugZH
Wir bitten Sie bei einer Vorsprache am Schalter Ihre ID, Ihren Ausländerausweis oder Ihren Reisepass mitzubringen.
Bei einem Wegzug ins Ausland sind folgende Schritte zu beachten:
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
- Persönliche Schaltervorsprache für die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich, falls Sie eine Aufrechterhaltung der Aufenthaltsbewilligung/Niederlassungsbewilligung wünschen
Gebühren Abmeldung: Keine
Gebühren Abmeldebestätigung: Fr. 20.00