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Abmeldung

Einwohnerinnen und Einwohner sind verpflichtet sich innert 14 Tagen in der Gemeinde an- bzw. abzumelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder per e-Umzug erfolgen (nur bei Wegzug innerhalb der Schweiz): Onlinedienst eUmzugZH

Wir bitten Sie bei einer Vorsprache am Schalter Ihre ID, Ihren Ausländerausweis oder Ihren Reisepass mitzubringen.

Bei einem Wegzug ins Ausland sind folgende Schritte zu beachten:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
  • Persönliche Schaltervorsprache für die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich, falls Sie eine Aufrechterhaltung der Aufenthaltsbewilligung/Niederlassungsbewilligung wünschen

Gebühren Abmeldung: Keine
Gebühren Abmeldebestätigung: Fr. 20.00