Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten EinwohnerInnen der Gemeinde Weiach. Die Gemeindeversammlung findet jährlich mindestens zwei Mal statt. (Abnahme von Budget und Jahresrechnung sind gesetzlich vorgeschrieben).

Aufgaben: Die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung richten sich nach Art. 8 ff. der Gemeindeordnung. Über gewisse Sachgeschäfte im Sinne von Art. 6 der Gemeindeordnung wird zusätzlich an der Urne abgestimmt.
Kompetenzen: Die Finanzkompetenzen sind in Art. 12 der Gemeindeordnung dargestellt.
Voraussetzungen: Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (Stand 01.04.2018). An den Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinde sind demnach alle in Weiach niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Ankündigung
nach §18 des Gemeindegesetzes:
Jede Versammlung ist, dringliche Fälle vorbehalten, mindestens vier Wochen vorher unter Bezeichnung der Beratungsgegenstände öffentlich bekannt zu geben. Die zur Behandlung bestimmten Anträge, Rechnungen und die auf die Verhandlungen bezüglichen Akten liegen den Stimmberechtigten ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Ankündigung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Weiach zur Einsicht auf.
Anfragen
nach §17 des Gemeindegesetzes:
Jedem Stimmberechtigtem steht das Recht zu, über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse eine Anfrage an den Gemeindevorstand einzureichen. Die Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung dem Gemeindevorstand schriftlich einzureichen. Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet..
Beleuchtender Bericht: Der Beleuchtende Bericht zur Gemeindeversammlung wird jeweils mindestens zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Homepage aufgeschaltet und es besteht die Möglichkeit diesen einzeln oder im Abonnement über den Online-Schalter, per Mail (thomas.diethelm@weiach.ch) oder telefonisch unter 044 554 41 61 zu bestellen.