Anordnung der Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 – 2033
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027, statt.