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Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Öffentliche Auflage, Weiach

Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Weiach wird einer Teilrevision unterzogen. Ab Mittwoch, 18. Februar 2026, liegt der Entwurf während 60 Tagen öffentlich auf.

Bei der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) werden die drei nachfolgenden Themen behandelt: Anpassung an die Anforderungen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe, Regelung des kommunalen Mehrwertausgleichs und die Überprüfung sowie Justierung aufgrund des Vollzugs.

Öffentliche Auflage

Weitere Informationen zur BZO-Teilrevision sind auf unserer Projektseite ersichtlich. Ab Mittwoch, 18. Februar 2026, liegt der Entwurf der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung während 60 Tagen öffentlich auf. Die dazugehörigen Unterlagen sind ab sofort auf der Projektseite unserer Webseite aufgeschaltet und können während der Öffnungszeiten beim Bauamt physisch eingesehen werden.

Die Bevölkerung darf sich während diesen 60 Tagen bis zum 19. April 2026, zur Teilrevision äussern. Einwendungen sind schriftlich, mit einem Antrag und Begründung, an den Gemeinderat Weiach zu richten. Im Anschluss werden die Einwendungen geprüft und es wird ein Bericht über die berücksichtigten und nicht berücksichtigten Einwendungen erstellt.

Parallel zur öffentlichen Auflage erfolgt die Vorprüfung durch den Kanton Zürich. Die BZO-Teilrevision wird voraussichtlich am Dienstag, 8. September 2026, der Gemeindeversammlung vorgelegt.

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