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Beschlüsse der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. März 2025

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 13. März 2025 der Politischen Gemeinde Weiach

54 Stimmberechtigte haben an der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Weiach vom Donnerstag, 13. März 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Neubau Spielplatz, Genehmigung Verpflichtungskredit von 130'000 Franken zu Lasten Investitionsrechnung 2025
    (Abstimmung: 51 Ja, 3 Nein)

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Mittwoch, 19. März 2025 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Weiach zur Einsicht auf. Ab gleichem Datum kann das Protokoll unter www.weiach.ch, Rubriken «Politik/Gemeindeversammlung» und «Aktuelles/Amtliche Publikationen» eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Weiach kann, vom Tag nach der amtlichen Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden
    (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Weiach, 14. März 2025                                                        Gemeinderat Weiach

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