Navigieren in Weiach

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht: Vorsicht blinde Passagiere

Melde- und -reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe seit 1. April 2025

Zum Schutz der Gewässer gilt im Kanton Zürich seit dem 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Jeder Gewässerwechsel eines immatrikulierten Schiffs muss künftig vorab gemeldet und das Schiff vor der Einwasserung bei einer autorisierten Reinigungsstelle gereinigt werden.

Helfen Sie mit, die Verbreitung von invasiven Arten in unseren Gewässern zu verhindern!

Eingeschleppte Tiere und Pflanzen können das Leben unter Wasser schädigen. Darum ist es wichtig, beim Wassersport und beim Fischen einige Verhaltensregeln zu beachten, diese werden im angehängten Flyer beschrieben. 

Sie finden alle wichtigen Informationen zum Thema auf der Website des Kantons Zürich: 

zur Liste