Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft die Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Die Durchführung der Feuerungskontrolle wurde per 1. Januar 2021 neu zum Kontroll-Modell 2 des AWEL (liberalisiert) mit dem neuen Gemeindefeuerungskontrolleur Michel Bolli gewechselt. Der Feuerungsbetreiber kann selber bestimmen, ob der Feuerungskontrolleur der Gemeinde, ein externer Feuerungskontrolleur oder eine anerkannte Servicefachfirma den messtechnischen Teil der Feuerungskontrolle (Ausnahme: Abnahmemessung bei Brennerersatz oder Neuanlagen) durchführt. Unser Feuerungskontrolleur wird Sie für die nächste Feuerungskontrolle schriftlich informieren.

Der Feuerungskontrolleur der Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass

  • alle kontrollpflichtigen Anlagen (Öl, Gas, Holz) periodisch überprüft werden
  • die Abnahmemessungen produkteneutral durchgeführt werden
  • die Anlagendaten ordnungsgemäss erhoben, bzw. kontrolliert werden
  • Stichproben vorgenommen werden
  • der/die Betreiber/in informiert ist über den Zustand der Anlage

Kontrollen von Öl- und Gasheizungen umfassen:

  • eine Emissionsmessung gemäss Messempfehlung
  • eine visuelle Überprüfung der Anlage
  • die Überprüfung (und allfällige Korrektur) der Anlagenkenndaten
  • ausgenommen sind Anlagen, welche weniger als 100 Betriebsstunden pro Jahr aufweisen

Kontrollen von Holzfeuerungen umfassen:

  • Emissionsmessung (CO) gemäss Messempfehlung bei Holzzentralheizungen
  • Sichtkontrolle bei Einzelraumfeuerungen
  • ausgenommen sind Holzfeuerungen, in denen weniger als 200 kg Holz pro Jahr verbrannt werden (ca. 0.5 Ster).

Gebühren der Feuerungskontrolle:

Öl- und Gasfeuerungen inkl. Verwaltungs-/Administrationsaufwand    
1 stufige Anlagen CHF 120.00
2 stufige Anlagen CHF 140.00
     
Holzfeuerungen inkl. Verwaltungs-/Administrationsaufwand    
Visuelle Holzfeuerungskontrolle    
erste Anlage CHF 100.00
für jede weitere Anlage in gleicher Wohneinheit CHF 20.00
     
Kohlenmonoxid CO Messung bis 70 kW FWL    
pro Anlage  CHF 195.00
     
Nachkontrolle/Klagekontrolle, pro Anlage und Stunde  CHF 105.00
     
Verwaltungs-/Administrationsaufwand    
je eingereichtem Messrapport Öl/Gas und Holz    
(bei visueller Holzfeuerungskontrolle: pro Objekt/Stockwerkeigentum),    
dabei gehen CHF 3.50 an die Rapportzentrale CHF 58.00
     
Mahnungen CHF  25.00
     
Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer    

Die Fachstelle der Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgeführt von:
Michel Bolli (Feuerungskontrolleur mit eidg. Fachausweis)
Landstrasse 60
8197 Rafz
Tel 079 901 79 79
www.bollikaminfeger
info@bollikaminfeger.ch

 

 


Zuständiges Amt

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