Alter

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Wir nehmen gerne Ihre Anmeldung entgegen oder lassen Ihnen sämtliche Formulare und Merkblätter zur Sozialversicherung zukommen.

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigung erforderlich ist (4 - 6 Monate vor der Pensionierung).

Weitere Auskünfte im Internet finden Sie unter www.svazurich.ch

Zusatzleistungen zur AHV / IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gmeinden Zusatzleistungen zur AHV / IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die SVA Zürich, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Weitere Auskünfte im Internet finden Sie unter www.svazurich.ch