Zinsen im Steuerwesen

Ausgleichs- / Vergütungs- und Verzugszinsen ab 01.01.2020

Der Regierungsrat hat die Zinssätze ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt:

  • 0.25% Vergütungszins
    Zins zugunsten der Steuerpflichtigen. Wenn Sie die Steuern vor dem 30. September des entsprechenden Steuerjahres bezahlen, werden diese zu Ihren Gunsten verzinst. Dasselbe gilt für Rückzahlungen bei zu viel bezahlten Steuern.
  • 0.25% Ausgleichszins
    Zins zulasten der Steuerpflichtigen. Wenn Sie die Steuern nach dem 30. September bezahlen, werden diese zwischen dem 30. September und der definitiven Steuerrechnung zu Ihren Lasten verzinst.
  • 0.25% Zinsen auf Nachsteuern
  • 4.5% Verzugszinsen (für periodische und nicht periodische Steuern)
    Verzugszinsen werden für nicht bezahlten, definitive Steuerrechnungen (ab dem
    30. Tag nach Erhalt der definitiven Steuerrechnung) berechnet.


     

 

 

 

 


Zuständiges Amt

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