Einbürgerungen – erleichtertes Verfahren
Im erleichterten Verfahren werden in ehelicher Gemeinschaft lebende Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizer (sofern der schweizerische Teil im Zeitpunkt der Eheschliessung bereits Schweizer Bürger bzw. Bürgerin war), Kinder eines schweizerischen Elternteil eingebürgert.
Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erwerben die Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte ihres Ehepartners oder Elternteils.
Voraussetzungen
Um sich für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz, wovon das letzte Jahr unmittelbar vor der Gesuchseinreichung
- seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin leben
- Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse
- Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
- keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
- eigenständige finanzielle Erhaltungsfähigkeit
Gesuchsformulare
Das Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung können Sie im Onlineschalter bestellen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen.
Gesuche sind direkt dem Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern, einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.
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Zuständiges Amt
Ihre Ansprechpartner
Name | Funktionen | Kontakt |
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Fax
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