Erwachsene

Volljährigkeit

Die Volljährigkeit bringt viel Schönes mit sich, jedoch dürfen die alltäglichen Rechte und Pflichten, welche die Volljährigkeit mit sich bringt nicht vergessen werden.

Zu Ihren Pflichten gehört es auch bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde einen aktuellen Heimatschein, ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Heimatortes, zu hinterlegen. Die Gebühren für die Ausstellung trägt der volljährige Einwohner. Sobald der Heimatschein eingereicht wurde, werden Sie als Einzelperson im Einwohnerregister erfasst und Sie erhalten einen Schriftenempfangsschein zu Ihren Akten. In Falle eines Wegzuges weisen Sie den Schriftenempfangsschein dem Einwohneramt vor und erhalten Ihre Schriften, welchen Sie für die Anmeldung am neuen Wohnort benötigen, im Gegenzug zurück.

Eine Ausnahme wird bei Ortsbürgern der Gemeinde Weiach gemacht. Der Heimatschein für Ortsbürger wird nicht bei Volljährigkeit, sondern erst bei einem Wegzug aus der Gemeinde bestellt.

Stimmrecht

Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Weiach.

Erwachsenenschutz

Die KESB Bezirk Dielsdorf ist zuständig für die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in den 22 Gemeinden des Bezirks Dielsdorf. Die Vormundschaftsbehörden der Bezirksgemeinden wurden somit durch die KESB Dielsdorf abgelöst.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf
Honeywell-Platz 1
Postfach 9
8157 Dielsdorf
Tel. 044 855 22 33