Polizeistundeverlängerung

Gastwirtschaften sind von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Vorübergehende Ausnahmen der Schliessungsstunde können von der Gemeindebehörde bewilligt werden, sofern die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden (Art. 59 Polizeiverordnung).


Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Denzler Maria
  • Leiterin Sicherheit, Gesundheit & Umwelt, Bestattungswesen / Sachbearbeiterin Präsidiales, Land- & Forstwirtschaft
Tel. work044 554 41 64

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