Polizeistundeverlängerung
Gastwirtschaften sind von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Vorübergehende Ausnahmen der Schliessungsstunde können von der Gemeindebehörde bewilligt werden, sofern die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden (Art. 59 Polizeiverordnung).
Zuständiges Amt
Ihre Ansprechpartner
Name | Funktionen | Kontakt |
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Denzler Maria |
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Tel. work044 554 41 64
E-Mail |