Gastwirtschaftspatent / Klein- und Mittelverkaufspatent

Klein- und Mittelverkaufspatent

Das Führen einer Gastwirtschaft (Abgabe von Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle) ist bewilligungspflichtig. Ebenso für den Verkauf von Alkohol benötigt man ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf.

Gastwirtschaftspatent (befristet)

Formulare und Auskünfte für ausserordentliche Gastwirtschaften (befristete Patente für Anlässe) können bei der Sicherheitsabteilung bezogen oder hier direkt heruntergeladen werden


Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Denzler Maria
  • Leiterin Sicherheit, Gesundheit & Umwelt, Bestattungswesen / Sachbearbeiterin Präsidiales, Land- & Forstwirtschaft
Tel. work044 554 41 64

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