Gastwirtschaftspatent / Klein- und Mittelverkaufspatent
Klein- und Mittelverkaufspatent
Das Führen einer Gastwirtschaft (Abgabe von Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle) ist bewilligungspflichtig. Ebenso für den Verkauf von Alkohol benötigt man ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf.
Gastwirtschaftspatent (befristet)
Formulare und Auskünfte für ausserordentliche Gastwirtschaften (befristete Patente für Anlässe) können bei der Sicherheitsabteilung bezogen oder hier direkt heruntergeladen werden
Zuständiges Amt
Ihre Ansprechpartner
Name | Funktionen | Kontakt |
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Denzler Maria |
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Tel. work044 554 41 64
E-Mail |