Kinderbetreuung

Abhängig von der finanziellen Situation der Eltern beteilligt sich die Gemeinde Weiach an den Kosten für die Tagesbetreuung der Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie vom Erwerbspensum. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Sozialsekretariat.

Das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter regelt die Ausrichtung von einkommens- und vermögensabhängigen Beiträgen an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Gemeinde Weiach. Zudem fördert sie die Transparenz und dient der Gemeindeverwaltung als Steuerungsinstrument, um die Unterstützungsleistungen nach einheitlichen Kriterien zu behandeln.

Das Reglement hält fest, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um einen Betreuungsbeitrag auf dem von der Gemeinde definierten maximalen Leistungsbeitrag (Betreuungsbeitrag) zu erhalten und nach welchen Kriterien die Unterstützungsleistungen gewährt werden.

Gesuch um Gemeindebeiträge für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter [pdf, 622 KB]

Verordnung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter [pdf, 51 KB]

Beitragsreglement [pdf, 444 KB]


Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Stolz Yvonne
  • Leiterin Soziales
Tel. work044 554 41 65

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