Umzug innerhalb Gemeinde
Einwohnerinnen und Einwohner sind verpflichtet sich innert 14 Tagen in der Gemeinde umzumelden.
Der Adresswechsel muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.
Wir bitten Sie bei der Vorsprache am Schalter eine ID oder einen Reisepass und den neuen Mietvertrag mitzubringen.
Als Schweizer bringen Sie zusätzlich den Schriftenempfangsschein, welcher Ihnen nach erfolgreichem mutieren Ihres Zuzuges gesendet wurde, mit. Folgend werden wir die hinterlegten Schriften überprüfen.
Gebühren: Keine
Zuständiges Amt
Ihre Ansprechpartner
Name | Funktionen | Kontakt |
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Zimmermann Noelia |
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Tel. work044 554 41 63
Fax work044 554 41 70
E-Mail |