Bewilligung B oder C EG/EFTA

Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerkategorie B und C erhalten jeweils zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung vom Bundesamt für Migration BFM in Bern die Verfallsanzeige (Verlängerungsgesuch) zugestellt. Die Einwohnerkontrolle bearbeitet das Gesuch und leitet es an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.

Jedes Familienmitglied hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen.

Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:

  • Verfallsanzeige
  • Ausländerausweis (im Original)
  • Reisepass