Stimmregister

Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Weiach.

Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in eidgenössischen Angelegenheiten sowie bei Ständeratswahlen, in Weiach stimmberechtigt, sofern sie Bürger von Weiach sind oder ihren letzten zivilrechtlichen Wohnsitz in Weiach hatten. Für die Eintragung im Stimmregister melden Sie sich bitte bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland an.

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Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Zimmermann Noelia
  • Leiterin Einwohnerdienste
Tel. work044 554 41 63
Fax work044 554 41 70

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