Ergänzungsleistungen

Die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV bietet anspruchsberechtigten AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern, die in Weiach zivilrechtlichen Wohnsitz haben, folgende individuelle Leistungen an:

  • Festsetzen und Ausrichten von Ergänzungsleistungen und kantonalen Beihilfen
  • Vergüten von Krankheitskosten

Der Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungsarten ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen der AHV/IV.


Zuständiges Amt

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