Einbürgerungen – Schweizer Bürger

Voraussetzung für Schweizer Bürger zum Erhalt des Gemeindebürgerrechts der Gemeinde Weiach ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Weiach wohnhaft sind, ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie über einen unbescholtenen Ruf verfügen.

Das schriftliche Einbürgerungsgesuch, richten Sie bitten an den Gemeinderat Weiach. Ehepaare können ein gemeinsames Gesuch stellen. Kinder, welche unter der elterlichen Sorge der gesuchstellenden Person stehen, sind in das Gesuch einzubeziehen.

Für die Bearbeitung Ihres Gesuches benötigen wir die folgenden Unterlagen (nicht älter als 6 Monate):

  • Ausgefülltes Gesuchsformular um Aufnahme von Schweizern in das Bürgerrecht der Gemeinde Weiach
  • Strafregisterauszug vom Bundesamt für Jusitz
  • Personenstandsausweis (für ledige Personen) vom Zivilstandsamt des Heimatorts
  • Familienschein (für verheiratete Personen) vom Zivilstandsamt des Heimatorts
  • Trennungs- oder Scheidungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung (von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürter werden wollen) 

Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Diethelm Thomas
  • Gemeindeschreiber
  • Leitung Bauwesen
  • Baupolizei
Tel. work044 554 41 61
Fax work044 554 41 70

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