Einbürgerung - ordentliches Verfahren

Folgende Voraussetzungen müssen Sie bei der Einreichung des Gesuchs erfüllen:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Sie müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs liegen.
  • Die Zeit zwischen dem vollendeten 8. und 18. Altersjahr wird doppelt gezählt, wobei der tatsächliche Aufenthalt mindestens 6 Jahre betragen muss.
  • Der Aufenthalt mit einer F-Bewilligung zählt nur zur Hälfte.
  • Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren in Weiach.
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
  • Sie haben Ihre definitiven Steuerrechnungen über die letzten 5 Jahre bezahlt.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Lesen und Schreiben: A2, Sprechen und Hören: B1).
  • Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde.
  • Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie unterstützen Ihre Familie bei der Integration in die Schweiz.

Personen mit bedingtem Rechtsanspruch
Bedingter Rechtsanspruch bedeutet:

  • Der Bewerber/die Bewerberin ist in der Schweiz geboren, oder
  • Der Bewerber/die Bewerberin ist zwischen 16 und 25 Jahre alt und hat in der Schweiz während mindestens 5 Jahren den Unterricht auf Volksschul- oder Sekundarstufe II (Kindergarten, Primar-, Sekundar- oder Realschule, Lehre oder Mittelschule) in einer der Landessprachen besucht.


Personen ohne bedingten Rechtsanspruch
Kein bedingter Rechtsanspruch haben ausländische Staatsangehörige, welche:

  • nicht in der Schweiz geboren sind.
  • nicht zwischen 16 und 25 Jahre alt sind und nicht in der Schweiz während mindestens 5 Jahren den Unterricht auf Volksschul- oder Sekundarstufe II (Kindergarten, Primar-, Sekundar- oder Realschule, Lehre oder Mittelschule) in einer der Landessprachen besucht haben.


Weitere Informationen zum Gesetz über die Einbürgerung sowie für das Verfahren benötigten Unterlagen finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich.

Das Gesuch können Sie direkt online auf der Website des Gemeindeamtes einreichen. 

Checkliste für die ordentliche Einbürgerung

 


Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Diethelm Thomas
  • Gemeindeschreiber
  • Leitung Bauwesen
  • Baupolizei
Tel. work044 554 41 61
Fax work044 554 41 70

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