Drittmeldepflicht
1. Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) melden der Gemeinde gemäss §8 MERG den
Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte).
Die Meldung umfasst folgende Angaben:
a. Name und Adresse der oder des Dritten,
b. Gebäudeadresse und amtliche Wohnungsnummer,
c. Beginn oder Ende des Nutzungsrechts,
d. Name, Vorname und Staatsangehörigkeit der Nutzungsberechtigten,
e. Geburtsdatum und Zuzugsort der Nutzungsberechtigten, sofern diese Angaben der oder dem Dritten bekannt sind.
2. Die Meldepflicht nach Abs. 1 besteht nur bezüglich Nutzungsberechtigten, die nach § 3 MERG persönlich meldepflichtig
sind.
3. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, den Dritten Name, Vorname und Staatsangehörigkeit bekannt zu geben.
Auf folgender Seite können Sie die Meldung vornehmen:
https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home
Zuständiges Amt
Ihre Ansprechpartner
Name | Funktionen | Kontakt |
---|---|---|
Zimmermann Noelia |
|
Tel. work044 554 41 63
Fax work044 554 41 70
E-Mail |