Beitragsanmeldung für Nichterwerbstätige

Personen, die keine Prämienlücken aufweisen, d.h. ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Rentenalter von 64 resp. 65 Jahren die AHV Minimalprämie bezahlt haben, haben Anspruch auf eine volle AHV-, resp. IV-Rente. Bei Erwerbstätigen bezahlt die jährliche AHV-/IV-Prämie (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) der aktuelle Arbeitgeber. Nichterwerbstätige (Personen im Ausland, ausgesteuerte Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Invalide, etc.) haben die Möglichkeit, Prämienlücken zu verhindern, indem sie die jährliche Minimalprämie bezahlen. AHV-Prämielücken können bis fünf Jahre rückwirkend einbezahlt werden. Die Anmeldung für die Bezahlungen der Beiträge für Nichterwerbstätige erfolgt durch das Formular Fragebogen für Nichterwerbstätige. Das Anmeldeformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden. 


Zuständiges Amt

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