Baupublikationen

Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren werden nach der Vorprüfung der Gesuchsunterlagen in den Publikationsorganen der Gemeinde publiziert.

Nach der Publikation liegen die Pläne in der Gemeindeverwaltung während 20 Tagen zur Einsicht auf.

Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rechtsmittel verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 - 316 PBG).

 

 

 


Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Diethelm Thomas
  • Gemeindeschreiber
  • Leitung Bauwesen
  • Baupolizei
Tel. work044 554 41 61
Fax work044 554 41 70

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