AHV-Ausweis-Bestellung
Für jede, in der Schweiz wohnhafte Person wird ein AHV-Ausweis ausgestellt. Dieser kann selber auf den 18. Geburtstag (Volljährigkeit) oder durch den ersten Arbeitgeber bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt SVA bestellt werden. Der erste AHV-Ausweis oder ein Duplikat bei Verlust des Ausweises ist mit dem Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis zu bestellen. Das Anmeldeformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden.
Zuständiges Amt
Ihre Ansprechpartner
Name | Funktionen | Kontakt |
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Stolz Yvonne |
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Tel. work044 554 41 65
E-Mail |