Waffenerwerbsschein

Erwerb

Unter Erwerb einer Waffe wird der Kauf, Tausch, die Schenkung, Erbschaft, Miete sowie die Gebrauchsleihe verstanden. Bewilligungspflichtige Waffen und deren wesentliche Bestandteile können im Handel als auch von Privaten mittels Waffenwerbsschein erworben werden.

Bewilligungspflichtige Waffen

Informationen über melde- und bewilligungspflichtige Waffen sowie verbotene Waffen erteilt Ihnen das Bundesamt für Polizei Fedpol.

Gesuch

Folgende Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden:

  • Gesuchsformular um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID beidseitig, Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis)
  • AusländerInnen ohne Niederlassung (Ausweis C): amtliche Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie zum Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Bestandteiles berechtigt sind (Art. 12 WG).

Gültigkeit

  • Der Waffenerwerbsschein wird für 6 Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig. 
  • Sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer darum ersucht wird, kann der Waffenerwerbsschein um maximal 3 Monate verlängert werden. 

Gebühren

  • CHF 50.00:  Feuerwaffen, andere Waffen
  • CHF 20.00:  wesentliche Waffenbestandteile, Selbstverteidigungssprays, Gasschusswaffen und Schreckschusswaffen mit Abschussvorrichtung für pyrotechnische Gegenstände
  • CHF 20.00:  Verlängerung des Waffenerwerbsscheins 

Links


Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Denzler Maria
  • Leiterin Sicherheit, Gesundheit & Umwelt, Bestattungswesen / Sachbearbeiterin Präsidiales, Land- & Forstwirtschaft
Tel. work044 554 41 64

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