Adress- und Personenauskünfte

Die Einwohnerkontrolle erteilt gegen eine Gebühr schriftlich Einzelauskünfte über Adressen oder Personalien
an Privatpersonen oder privatrechtliche Institutionen. Öffentlichen Amtsstellen (Bund, Kanton und Gemeinden)
werden Adressauskünfte telefonisch erteilt. Hierfür werden keine Gebühren erhoben.

Die einfache Adressauskunft beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- oder Wegzug und wird Ihnen
per Post mit einem Einzahlungsschein für die Gebühren zugestellt. Bei Auskünften über Geburtsdatum, Heimatort,
Zivilstand, Zuzugs- oder Wegzugsort ist zusätzlich ein Interessennachweis (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein)
erforderlich. Die Gebühren variieren zwischen Fr. 10.00 und Fr. 30.00.

Bei der Beschaffung von besonderen Personendaten ist der Inhaber der Datensammlung verpflichtet, die betroffene
Person über den Zweck ihrer Bearbeitung zu informieren.

Adress- und Datensperre

Mit einer Datensperre können Sie die Bekanntgabe Ihrer Personendaten an Private sperren lassen.

Die Datensperre gilt nicht gegenüber eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Amtsstellen, Gerichten und Polizeibehörden. Diesen öffentlichen Organen dürfen Personendaten bekannt gegeben werden, wenn dafür gesetzliche Grundlagen bestehen und sie zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendig sind.

Gestützt auf § 22 Abs. 2 des Informations- und Datenschutzgesetzes werden Adressen und Daten trotz Adress- und Datensperre auch an private Personen und Institutionen bekannt gegeben, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert.

Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen bei den Einwohnerdiensten beantragt werden.


Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Zimmermann Noelia
  • Leiterin Einwohnerdienste
Tel. work044 554 41 63
Fax work044 554 41 70

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