Abmeldung
Einwohnerinnen und Einwohner sind verpflichtet sich innert 14 Tagen in der Gemeinde an- bzw. abzumelden.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle (nur bei Wegzug innerhalb der Schweiz)
oder per e-Umzug erfolgen:
https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global
Wir bitten Sie bei Vorsprache am Schalter eine ID oder einen Reisepass mitzubringen.
Als Schweizer bringen Sie zusätzlich den Schriftenempfangsschein, welcher Ihnen nach erfolgreichem mutieren Ihres
Zuzuges gesendet wurde, mit. Anschliessend werden Ihnen die Schriften ausgehändigt.
Falls die Wegzugsmeldung über e-Umzug erfolgt, werden die Schriften direkt an die neue Einwohnerkontrolle gesendet.
Bei Wegzug ins Ausland sind folgende Schritte zu beachten, bevor der Wegzug mutiert werden kann.
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise). Sobald das Steueramt der Einwohnerkontrolle das ok gibt, wird der Wegzug mutiert.
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich falls Sie eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung wünschen
Gebühren: Keine
Zuständiges Amt
Ihre Ansprechpartner
Name | Funktionen | Kontakt |
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Zimmermann Noelia |
|
Tel. work044 554 41 63
Fax work044 554 41 70
E-Mail |