Prämienverbilligung

Neuerungen für die Prämienverbilligung 2021

Ab 2021 ist das Gemeindesteueramt nicht mehr für Nachmeldungen der individuellen Prämienverbilligungen zuständig. Die Nachmeldungen werden neu direkt durch die SVA Zürich behandelt.

Für die individuelle Prämienverbilligung gelten ab dem Jahr 2021 im Kanton Zürich neue Regelungen zur Anspruchsbeurteilung. Die SVA hat dazu entsprechende Informationen und einen Flyer mit den wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.

Fristen

Es gelten folgende Fristen:

Prämienverbilligungsjahr Verjährungsfrist

2021

31.03.2021

2020

31.12.2021

2019

31.12.2020

2018

31.12.2019

Kontakt

SVA Zürich
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

+41 44 448 53 75
Info-ipv@svazurich.ch


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