Pflegebeitrag an Personen und Heimen

Seit 1. Januar 2011 ist die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Damit wurde die Pflege in Pflegeheimen, aber auch bei der Spitex, in der ganzen Schweiz auf eine neue Basis gestellt.

Die Finanzierung der Pflege ist auf drei Träger verteilt:

Krankenversicherung

Der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegekosten in Heimen ist abhängig vom Pflegebedarf. Es gelten die im Kanton Zürich festgesetzten Tarife; bis Ende 2012 nach BESA (vierstufig) oder RAI/RUG (zwölfstufig) und ab 1. Januar 2013 gemäss Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 15. August 2012 nach dem neuen, linearen zwölfstufigen System gemäss Art. 7a KLV. Die Krankenkasse bezahlt den Betrag an die versicherte Bewohnerin bzw. den Bewohner oder direkt an das Heim, je nach Vereinbarung.

Heimbewohnerinnen und -bewohner

Heimbewohnerinnen und -bewohner müssen sich mit maximal CHF 23.00 pro Tag an den Kosten ihrer Pflege beteiligen. Bei Personen mit Zusatzleistungen zur AHV/IV wird dieser Eigenanteil als anerkannte Ausgabe in die Berechnung mit einbezogen.

Öffentliche Hand

Die ausgewiesenen Pflegekosten, die nach Abzug der Krankenkassenbeteiligung und des Eigenanteils der Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht gedeckt sind, werden im Rahmen des kantonalen Pflegegesetzes von der öffentlichen Hand übernommen. Zuständig für die Ausrichtung dieser öffentlichen Pflegebeiträge ist die Gemeinde, in der sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Bewohners bzw. der Bewohnerin vor dem Heimeintritt befand. Die Heime rechnen die Pflegebeiträge direkt mit der verantwortlichen Gemeindestelle ab. In der Gemeinde Weiach ist die Abteilung Gesundheit und Umwelt Abrechnungsstelle für Heime.


Zuständiges Amt

Ihre Ansprechpartner

Name Funktionen Kontakt
Denzler Maria
  • Leiterin Sicherheit, Gesundheit & Umwelt, Bestattungswesen / Sachbearbeiterin Präsidiales, Land- & Forstwirtschaft
Tel. work044 554 41 64

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