Kinderzulagenanmeldung für Nichterwerbstätige

Die Kinderzulage ist eine staatliche Hilfe an die Unkosten der Kinder. Anspruch haben alle in der Schweiz lebenden Kinder. Eltern beziehen diese Zulage meistens durch den Arbeitgeber. Sind beide Elternteile erwerbstätig, müssen sich die Eltern entscheiden, wem die Kinderzulage ausbezahlt werden soll. Nicht erwerbstätige Personen beantragen die Kinderzulage mit Formular Familienzulagen 2009, Anmeldung für Nichterwerbstätige bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt. Das Antragsformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden.


Zuständiges Amt

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