Hauspersonalanmeldung

Das Hauspersonal (Reinigung und Raumpflege oder Hauswirtschaft) ist bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt zu melden. Vom Auftraggeber sind Prämien für die AHV sowie für eine berufliche Unfallversicherung zu bezahlen. Meist genügt das EINFACHE VERFAHREN. Das Hauspersonal ist mit dem Formular Anmeldung zum vereinfachten Abrechnungsverfahren gemäss Art. 2 und 3 BGSA anzumelden. Das Anmeldeformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden.


Zuständiges Amt

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