Wasserversorgung Weiach, 2. Standbein - Kreditgenehmigung
Der Kanton Zürich verlangt gemäss den Richtlinien für Generelle Wasserversorgungsprojekte, dass die Trinkwasserversorgung durch mindestens zwei voneinander unabhängige Wassereinspeisungen sichergestellt wird. Diese zweite Einspeisung wird als «zweites Standbein» bezeichnet. Ein solches zweites Standbein dient der Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Beim Ausfall einer Wasserressource soll der mittlere Tagesbedarf eines Versorgungsgebietes weiterhin gedeckt werden können, ohne dass Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung entstehen.
Die Wasserversorgung Weiach wird heute durch mehrere Quellen sowie durch das Grundwasserpumpwerk Rhein versorgt. Die vorhandenen Quellen liefern jedoch nicht genügend Wasser, um bei einem Ausfall des Pumpwerks den mittleren Tagesbedarf der Gemeinde zu decken. Mit dem vorliegenden Projekt soll daher eine Verbindungsleitung zwischen den Wasserversorgungen Weiach und Kaiserstuhl (Gemeinde Zurzach) erstellt werden. Dadurch wird ein gegenseitiger Wasserbezug im Ereignisfall möglich. Mit diesem Zusammenschluss wird die Versorgungssicherheit für beide Gemeinden erhöht und gleichzeitig die kantonalen Anforderungen an eine redundante Wasserversorgung erfüllt.
Gegen diese gebundene Ausgabe kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 27, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs eingereicht werden.
Der Rekurs ist im Doppel einzureichen. Er muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemeinderat Weiach