Vogelgrippe Kanton Zürich: Aufhebung der Massnahmen
Seit Mitte Februar 2026 wurden in der Schweiz keine Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln mehr festgestellt. Damit nimmt das Risiko für Hausgeflügel ab, sich mit dem Vogelgrippe-Virus zu infizieren. Das BLV hat die mit Verordnung vom 6. November 2025 angeordneten Schutzmassnahmen im Kontrollgebiet entlang des Rheins und das generelle Beobachtungsgebiet per 1. April 2026 aufgehoben. Damit entfallen die geltenden Massnahmen für Geflügelhaltende in Weiach. Die betroffenen Geflügelhaltenden wurden direkt angeschrieben und informiert.
Das Veterinäramt ruft trotzdem weiterhin zur Vorsicht und zur Umsetzung von entsprechenden Biosicherheitsmassnahmen auf, da der Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln auch weiterhin ein Risiko darstellen kann. Bleiben Sie bitte aufmerksam.
Bleiben Sie informiert!
Auf unserer Spezialsite zh.ch/vogelgrippe finden Sie stets die aktuellsten Informationen zum Thema Vogelgrippe, zu festgestellten Fällen im Kanton Zürich sowie die jeweils geltenden Vorschriften und Massnahmen.