| Urnenstandort |
Die Urne befindet sich im Gemeindehaus |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag: 09.00 - 10.00 |
| Hinweis |
Die Bestimmungen für das Wählen und Abstimmen finden sie auf dem Stimmrechtsausweis. Beachten Sie besonders das Vorgehen bei Stimmabgabe durch einen Stellvertreter und vergessen Sie nicht den Stimmausweis zu unterschreiben. Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Stimmberechtigt ist grundsätzlich jeder mündige und handlüngsfähige Schweizerbürger. Das Stimmmaterial wird Ihnen rechtzeitig nach Hause gesandt (ca. 3 Wochen vorher). Falls Sie das Abstimmungsmaterial nicht erhalten oder den Stimmausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (Kuverts müssen nicht frankiert werden) oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus werfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- die Stimm-/Wahlzettel und der Stimmrechtsausweis im gleichen Kuvert verpackt sind.
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